Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®

Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®

Laut § 2 SGB V sind Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Wie das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (Az: B 1 A 1/03 R) bestätigte, ist es Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erlaubt, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachte Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®. Als qualitätsgesichertes Heilmittel wird sie von Therapeuten erbracht, die ihre Qualifikation zur Erbringung dieser Leistung gegenüber dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. nachgewiesen haben.

Hierzu steht den GKV das Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V zu Verfügung. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist nicht  erforderlich. Detaillierte Informationen gibt es unter https://www.presseportal.de/pm/8304/1037686 .

Einige Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen des Vertrags zur besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 SGB V als Sachleistung. Das heißt, dass die an diesem Vertrag teilnehmenden Kassen die Kosten über eine Abrechnungsstelle an den zugelassenen Therapeuten entrichten. 

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® im Erstattungsverfahren

Name

 

Kostenerstattung

SECURVITA BKK

 

Satzungsleistung bei Verordnung durch jeden Arzt mit Kassenzulassung und Durchführung von einem qualifizierten anthroposophischen Therapeuten.

Bahn BKK



bei Verordnung durch Arzt (GAÄD) mit Kassenzulassung und Mitgliedschaft des Therapeuten im BVAKT

Hanseatische Krankenkasse HEK

 

bei Verordnung durch Arzt auf Privatrezept und Behandlung durch ein Mitglied des BVAKT bzw. dem Nachweis einer zur Mitgliedschaft im BVAKT qualifizierten Ausbildung.

     


Am Vertrag zur besonderen Versorgung teilnehmende Betriebskrankenkassen

Bundesweit geöffnet

Für MitarbeiterInnen und deren Angehörige

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch die Samarita Solidargemeinschaft

Infos & KontaktLeistungen


Johannes Metschuck
0421-620 669 20
0421-620 669 30
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Sigrid Bartels
0421-620 669 20
0421-620 669 30
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://www.samarita.de

Eine im Vorfeld und allgemein gültige Liste der Absicherung unterliegenden Heilmittel existiert nicht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine professionelle und angemessene Absicherung im Krankheitsfall. Abgesichert ist eine angemessene, umfassende Krankenversorgung, deren konkrete Ausgestaltung sich nach ärztlichem Rat, Therapieplan und individuelleren Bedürfnisses des Mitgliedes richtet. In der zwanzigjährigen Praxis der Samarita geschah die medizinische Kostenübernahme stets einvernehmlich und nach bestem medizinischem Wissen.

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen

   
 Name    Leistungen
DKV Deutsche Krankenversicherung
  Alle Leistungen gemäß Hufelandverzeichnis
     

Kostenübernahme nach dem Hufelandverzeichnis

Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen" ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. In dieses sind seit 2009 Abrechnungsziffern für Heilmittel der Anthroposophischen Medizin aufgenommen. Falls der Therapeut/die Therapeutin nicht über eine eigene Approbation verfügt, sind die Therapien nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig.

Ambulante und stationäre LeistungenGOÄ-Ziffern analogPunkteEinfachsatz
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung
als Einzelbehandlung Mindestdauer 50 Minuten
870 750 43,72*
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung
als Gruppenbehandlung bis 6 Teilnehmer
Mindestdauer 50 Minuten je Teilnehmer
871 150 8,74*
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung
in Kleingruppen bis 3 Teilnehmer
Mindestdauer 50 Minuten je Teilnehmer
870 x 50% 375 21,86*

* Gebührenrahmen bis Faktor 2,3
Zu berücksichtigen ist, dass unter „Kleingruppen bis zu drei Teilnehmern“ (870 x 50%) auch die Abrechnung von Einzeltherapie in der Gruppe möglich ist. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter: