Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Laut § 2 SGB V sind Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Wie das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (Az: B 1 A 1/03 R) bestätigte, ist es Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erlaubt, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachte Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®. Als qualitätsgesichertes Heilmittel wird sie von Therapeuten erbracht, die ihre Qualifikation zur Erbringung dieser Leistung gegenüber dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. nachgewiesen haben.
Hierzu steht den GKV das Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V zu Verfügung. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist nicht erforderlich. Detaillierte Informationen gibt es unter https://www.presseportal.de/pm/8304/1037686 .
Einige Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen des Vertrags zur besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 SGB V als Sachleistung. Das heißt, dass die an diesem Vertrag teilnehmenden Kassen die Kosten über eine Abrechnungsstelle an den zugelassenen Therapeuten entrichten.
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® im Erstattungsverfahren
Name |
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Kostenerstattung |
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Satzungsleistung bei Verordnung durch jeden Arzt mit Kassenzulassung und Durchführung von einem qualifizierten anthroposophischen Therapeuten. |
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bei Verordnung durch Arzt (GAÄD) mit Kassenzulassung und Mitgliedschaft des Therapeuten im BVAKT |
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bei Verordnung durch Arzt auf Privatrezept und Behandlung durch ein Mitglied des BVAKT bzw. dem Nachweis einer zur Mitgliedschaft im BVAKT qualifizierten Ausbildung. |
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Am Vertrag zur besonderen Versorgung teilnehmende Betriebskrankenkassen
Bundesweit geöffnet | Für MitarbeiterInnen und deren Angehörige |
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Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch die Samarita Solidargemeinschaft
Infos & Kontakt | Leistungen |
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Eine im Vorfeld und allgemein gültige Liste der Absicherung unterliegenden Heilmittel existiert nicht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine professionelle und angemessene Absicherung im Krankheitsfall. Abgesichert ist eine angemessene, umfassende Krankenversorgung, deren konkrete Ausgestaltung sich nach ärztlichem Rat, Therapieplan und individuelleren Bedürfnisses des Mitgliedes richtet. In der zwanzigjährigen Praxis der Samarita geschah die medizinische Kostenübernahme stets einvernehmlich und nach bestem medizinischem Wissen. |
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen
Name | Leistungen | |
DKV Deutsche Krankenversicherung |
Alle Leistungen gemäß Hufelandverzeichnis | |
Kostenübernahme nach dem Hufelandverzeichnis
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen" ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. In dieses sind seit 2009 Abrechnungsziffern für Heilmittel der Anthroposophischen Medizin aufgenommen. Falls der Therapeut/die Therapeutin nicht über eine eigene Approbation verfügt, sind die Therapien nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig.
Ambulante und stationäre Leistungen | GOÄ-Ziffern analog | Punkte | Einfachsatz |
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Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung als Einzelbehandlung Mindestdauer 50 Minuten |
870 | 750 | 43,72* |
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung als Gruppenbehandlung bis 6 Teilnehmer Mindestdauer 50 Minuten je Teilnehmer |
871 | 150 | 8,74* |
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung in Kleingruppen bis 3 Teilnehmer Mindestdauer 50 Minuten je Teilnehmer |
870 x 50% | 375 | 21,86* |
* Gebührenrahmen bis Faktor 2,3
Zu berücksichtigen ist, dass unter „Kleingruppen bis zu drei Teilnehmern“ (870 x 50%) auch die Abrechnung von Einzeltherapie in der Gruppe möglich ist. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter:
- https://www.gesundheit-aktiv.de/images/Downloads/Erstattungen_gesetzliche_Krankenkassen_Januar_2021.pdf
- Urteil BFH zu steuerlicher Absetzbarkeit von AM Therapien als PDF