Berufsordnung
Die im Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. (BVAKT) zusammengeschlossenen Anthroposophischen Kunsttherapeutinnen und Anthroposophischen Kunsttherapeuten geben sich ihre Berufsordnung freiwillig und unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze, die in der beruflichen Tätigkeit mit erkrankten Menschen und in der Gesundheitsförderung unerlässlich sind.
Mit ihrem Antrag auf Mitgliedschaft im BVAKT bzw. auf Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation in der Anthroposophischen Kunsttherapie (BVAKT)® erkennen Anthroposophische Kunsttherapeutinnen/ Anthroposophische Kunsttherapeuten (AKT) bzw. Studierende der Anthroposophischen Kunsttherapie diese Berufsordnung als verbindlich an.