Aktuelle Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische
Kunsttherapie (BVAKT)® durch Gesetzliche Krankenkassen
Am 01. Januar 2025 ist der neue Vertrag zur Besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 SGB V in Kraft getreten. Er ersetzt den bisherigen Vertrag zur Integrierten Versorgung, bietet jedoch die bekannte ganzheitliche multiprofessionelle Versorgung auf Karte an. Für die Kostenübernahme im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V haben einige Gesetzliche Krankenkassen ihre Bedingungen angepasst. Mehr gibt es unter https://www.anthroposophische-kunsttherapie.de/anthro-medizin/kunsttherapie/rechtliches.htmloder als PDF zum Download.