Frühförderung im Lockdown?
Medizinisch notwendige Behandlungen dürfen von Heilmittelberufen im Lockdown durchgeführt werden. Je nach Bundesland gilt das auch für die mobile Frühförderung sowie für Therapiemaßnahmen im Rahmen der Frühförderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, die in Kooperationspraxen stattfinden.
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